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 Bildschirmarbeitsplatzbrillen sorgen für entspanntes Arbeiten
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Bildschirmbrille. Häufig übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Foto: Fotolia © Picture-Factory

Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Bildschirmbrille?

Schlechtes Sehen am Monitor kann weitreichende körperliche Beschwerden nach sich ziehen. Wer viel Zeit am Computer verbringt, kennt vielleicht das Problem. Nach wenigen Stunden fangen die Augen an zu tränen, der Kopf und Rücken schmerzt, man wird müde und die Konzentrationsfähigkeit lässt nach. Die richtige Bildschirmbrille erhält die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Doch wann erfolgt eine Kostenübernahme des Arbeitgebers für eine Bildschirmbrille?

Steht die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille fest, beauftragt der Arbeitgeber Sie – rein rechtlich gesehen - mit der Beschaffung dieses Arbeitsmittels. Als Arbeitnehmer haben Sie also keinen direkten Kostenersatzanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sondern nur einen Anspruch auf Sachausstattung, in diesem Fall also auf eine Bildschirmbrille, die ihnen das gute Sehen am Arbeitsplatz gewährleistet.
Deswegen sollten Sie, bevor Sie irgendwelche anderen Maßnahmen ergreifen, immer als erstes Ihren Arbeitgeber über Ihre Sehbeschwerden informieren und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.
Der nächste Schritt zu einer Bildschirmbrille ist dann die Überprüfung Ihrer Sehleistung speziell in dem für die Arbeit am Computer relevanten Bereich. Diese Prüfung nimmt der Augenoptiker vor.

Rahmenvertrag für Kostenübernahme bei Bildschirmbrillen

Klären Sie im Vorfeld, ob ein Rahmenvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und einem bestimmten Augenoptiker besteht. Gerade bei größeren Unternehmen ist dies oft der Fall. Bei einem solchen Vertrag bietet der Augenoptiker Mitarbeitern des Unternehmens die Bildschirmbrillen zu besonders günstigen Preisen an. Ihr Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet, Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie bei einem Vertragsoptiker gezahlt hätten.

Freie Wahl des Augenoptikers bei Bildschirmbrillen

Besteht kein solcher Rahmenvertrag, haben Sie zunächst freie Wahl bezüglich des Augenoptikers. Allerdings ist bei der Auswahl einer geeigneten Fassung zu beachten, dass sich die Kostenvorstellungen des Arbeitgebers meist am unteren Durchschnittsmarktpreis orientieren. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Arbeitgeber die vollen Kosten für Ihre Bildschirmbrille übernimmt, sollten Sie also vorab über den Erstattungsbetrag informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, sich vom Augenoptiker einen Kostenvoranschlag für eine Bildschirmbrille erstellen zu lassen und diesen dann, bevor die Brille in Auftrag gegeben wird, mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

In jedem Fall sollten Sie, wenn Sie die oben aufgeführten Beschwerden kennen, keine Scheu haben, sich beim Optiker testen zu lassen und gegebenenfalls Ihren Anspruch auf eine Bildschirmbrille geltend zu machen! Sie werden sehen, dass sich dies nicht nur auf Ihren Arbeitsalltag, sondern auch auf Ihre Freizeit, die Sie ohne Schmerzen und Müdigkeit wieder in vollen Zügen genießen können, extrem positiv auswirkt. Und nicht zuletzt wird auch Ihr Arbeitgeber von dieser Maßnahme profitieren, da Sie mit optimalem Sehvermögen wieder volle Leistung bringen können!

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18.02.2016