Wissen

Führerschein-Sehtest: Die Basis für gute Sicht am Steuer

Wer in Deutschland den Führerschein macht, kommt von Gesetzes wegen nicht an einem Führerschein-Sehtest vorbei: Ein bestandener Test ist für diejenigen verpflichtend, die den Führerschein in den Klassen A, B, BE, M, L oder T erwerben möchten.

Der Führerschein-Sehtest ist die Grundlage für das gute Sehen im Straßenverkehr, deswegen sollte eine regelmäßige Augenüberprüfung selbstverständlich sein, auch wenn ein späterer erneuter Sehtest derzeit gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Bestimmung der Sehleistung mit Hilfe der „Landoltringe“

Augenoptiker sind berechtigt, als „amtlich anerkannte Sehteststelle“ den Sehtest für die genannten Klassen durchzuführen. Mit Hilfe sogenannter „Landoltringe“ in einem speziell dafür konzipierten technischen Gerät wird die Sehleistung gemessen. Die Ringe sind an einem bestimmten Punkt geöffnet, als Testperson müssen Sie erkennen, wo genau die Öffnung liegt.

Ist das Testergebnis auf einem Auge nicht befriedigend, gilt der Sehtest als nicht bestanden. In diesem Fall muss Ihre Sehleistung mit einer Brille oder mit Kontaktlinsen verbessert werden, um die notwendigen Anforderungen an das Sehvermögen im Straßenverkehr zu erfüllen.

Fahrschüler: Personalausweis oder Reisepass mitbringen

In der Regel dauert ein Führerschein-Sehtest rund zehn Minuten, er kostet die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von derzeit 6,43 Euro (Stand: 2013). Damit der Augenoptiker im Anschluss an den Führerschein-Sehtest die erforderliche Bescheinigung ausstellen kann, müssen Sie als angehender Fahrschüler Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Der Führerschein-Sehtest ist nicht zu verwechseln mit dem Sehtest oder der Augenüberprüfung beim Augenoptiker.