Vor Kurzem hatte Tchibo in einer Aktion Gleitsichtbrillen im Internet angeboten, später aber die vom Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) mit Abmahnschreiben vom 12. Dezember 2012 geforderte Unterlassungserklärung einschränkend abgegeben. Tchibo wird Gleitsichtbrillen des Internet-Händlers 4 Care GmbH (Lensbest) zukünftig nur noch eingeschränkt bewerben. Die 4 Care GmbH hat sich dieser Erklärung nicht angeschlossen.