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Künftig bekommen wieder mehr Fehlsichtige Zuzahlungen zu neuen Brillengläsern oder Kontaktlinsen von der Krankenkasse - aber nicht alle. Foto © ZVA/Skamper

Wieder Zuzahlungen für die neue Brille?

Am 16. Februar 2017 hat der Deutsche Bundestag das Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) verabschiedet, nach dem die Krankenkassen künftig wieder teilweise die Kosten für Sehhilfen übernehmen. Zu hohe Erwartungen sollten Brillenträger dennoch nicht haben, da hiervon nur eine Minderheit der Fehlsichtigen betroffen ist – und auch sie erhalten keine komplette Brille.

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) geht derzeit davon aus, dass nur rund 1,4 Millionen der insgesamt 41,2 Millionen fehlsichtigen Deutschen eine Sehschwäche aufweisen wie sie das neue Gesetz voraussetzt, um zu Lasten der Krankenkasse versorgen zu können. Denn die durch den Gesetzgeber beschlossene Ausweitung des Leistungsanspruchs greift bei Erwachsenen nur im Falle einer

•    Kurzsichtigkeit von mehr als –6,0 Dioptrien oder
•    Weitsichtigkeit von mehr als +6,0 Dioptrien oder
•    „Hornhautverkrümmung“ (Astigmatismus) von mehr als 4,0 Dioptrien oder
•    schweren Sehbeeinträchtigung oder Blindheit der Stufe 1 auf beiden Augen trotz bestmöglicher Brillenkorrektur.

Keine Kostenübernahme für Brillenfassungen

Einige Medienberichte ließen den Eindruck entstehen, die Krankenkassen würden bei den Betroffenen wieder für die gesamte Brille aufkommen. Auch das ist nicht der Fall. Nur für Brillengläser und Kontaktlinsen werden seitens der Krankenkassen Festbeträge entrichtet, die zudem einer Überarbeitung bedürfen.

Bis zu dieser Anpassung und gegebenenfalls darüber hinaus werden somit auch die Kunden, die eine der oben genannten Fehlsichtigkeiten aufweisen, beim Erwerb einer Brille nur einen Zuschuss und keine vollständige Kostenübernahme erhalten. Kosten für Brillenfassungen werden von den Kassen auch weiterhin grundsätzlich nicht übernommen.


 

02.03.2017